Beschwerde gegen battlerust1

  • Guten abend liebe Leser-/rin


    Ich würde mich heute gern gegen battlerust beschwerden da er mir mehremale negativ ausgefalen ist. Bezeugen koennen dies [♥NekoLover♥]Schôkôbânâ und [Kushs] Kurtis Kush die situation bemerkt haben wofür ich dies schreibe. Jedenfallls meint er die erlaubnis von Nana bekommen zu haben Aufnahmen von uns zu tun. Heißt Stimmen/Video-materiel zu speichern. Da dies aber gegen das recht auf eigenes Bild verstößt habe ich ihn drauf hin gewiesen und gebetten die audiospur von mir zu entfernen. er meinte darauf auf "bockig" zu tun wie dumm ich sei etc. Das habe ich mir daher nicht bieten lassen und nein Audiospuren habe ich davon nicht da ich diese nie aufnehmen kann bzw. keine möglichkeit dafür hatte. Dazu kam das er mehrmalig unhoflich zu mir sein muss wie auch einmalig rache rdm durch gefuehrt hat da ich ihn davor gekilt hatte als er mich angeschoßen hat aber das ist neben sache. Jedenfals möchte ich das battlerust aufhört mp4 datein aufzunehmen OHNE genehmigung der User oder Serverleitung. Den Nana ist Op-Ltp (hoffe so ist es richtig) er kann darüber meines wissens nicht bestimmen ob dies inordnung sei.


    Lg. Slime
    (sry für die Rechtschreibfehler :( )

  • Guten Morgen Slime,
    Dazu kann ich dir nur zwei Sachen sagen:
    Erstens, ist es nicht verboten, da aufnehmen auf einem öffentlichen TTT-Severn erlaubt ist. In den TTT-InGameRules des Servers steht außerdem nichts davon, dass es verboten wäre.
    Zweitens, würde ich gerne wissen wann ich ihm diese Erlaubnis gegeben habe, da ich meines Wissnes nach, niemals über sowas mit ihm InGame geredet habe.

    "Bestehe ich aus Mäusefleisch?
    Oder warum hat man diese Schlangen in sei'm Freundeskreis?"


    Einmal editiert, zuletzt von Nana ()

  • Hey Slime,


    was die Aufnahme angeht, wurde bereits alles geschrieben. Was den Racherdm angeht, kann ich im Nachhinein schlecht bezeugen, ob dieser wirklich beabsichtigt war. Wenn du möchtest kann ich versuchen dem nachzugehen.


    Du meintest er wäre unhöflich gewesen. Hat er dich beleidigt? Herablassend behandelt?



    Ps: Ich habe ihm bereits mitgeteilt, er solle dich bitte ins Forum schauen, sprich ich warte hier noch eine Stellungnahme ab.

    LG Melly <3
    (Melly liebt Kekse, Katzen und Pandas :3 aber nur einen einzigen Bären <3:saint: )



  • Mhh wenn das aufnehmen im Öffentlichenbereichen ja erlaubtnis erlaubt ist benötigt man die erlaubnis der Personen aber egal. In den regeln steht aber auch nicht das dies erlaubt ist aber naja sowas gabs schonmal.
    Nana, er meinte das du gestern abend oder so ihn das erlaubt hast bzw. ihn die befugnis gegeben das zu tun. Darauf hat er sich halt gestütz und dazu habe ich ihn gebeten mit diese aufnahme zu zeigen wo du halt dies erlaubt da er es ja aufgenommen hat. Darauf habe ich ihn gebeten mir die aufnahme zu senden. Darauf meinte er halt "Nö, ich muss es nicht da du keine rechte darauf hast" oder so ahnlich von sich gab. Und ab da war ich, wenn ich es so sagen darf piss drauf. Da ein guter Freund wegen sowas eine geldstrafe bekommen hat. Aber kman konnte mit ihn nicht reden er fing dann an Töne von sich zu geben und lachte laut im mikro hinein da ich mich so lächerlich verhalten würde. Uff ich schreib wieder zuviel. Sry


    Lg. Slime

  • Ich hab hier keinem die Erlaubnis gegeben, iwas zu machen. Ich hab ihm lediglich gesagt, dass er bei Ghostern eine Aufnahme brauch und das er dies auch aufnehmen sollte wenn etwas dieser Art passiert.

    "Bestehe ich aus Mäusefleisch?
    Oder warum hat man diese Schlangen in sei'm Freundeskreis?"


  • § 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

    • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
      • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      • Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    • (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dieser Paragraph nichtig, sobald der Abgebildete (also Du) nur eine Nebenfigur ist und nicht "Mittelpunkt" ist. Zudem kommt, dass das Material erstmal verbreitet werden sollte, damit, jedenfalls in diesem Fall, eine Beschwerde halbwegs berechtigt ist. Alle Angaben ohne Gewähr.

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