Wie der Titel schon verrät, werden hier unnötige Rechtsfakten dargelegt. Wem eine solche einfällt, der kann sich hier auch zu Wort melden.
Unnützer Rechtfakt #1:
In der Verfassung des Bundeslandes Hessen ist die Todesstrafe noch enthalten.
Dies hat aber keinen Einfluss auf die Bestrafung von Tätern in Hessen mit dem Tod, da unser Bundesrecht (GG) das Landesrecht (HV) bricht
und somit die Todesstrafe ein Verstoß gegen das Grundgesetz entspräche.
(Art. 21 HV, Art. 31 GG, Art. 102 GG)