Unnütze Rechtfakten

  • Wie der Titel schon verrät, werden hier unnötige Rechtsfakten dargelegt. Wem eine solche einfällt, der kann sich hier auch zu Wort melden.



    Unnützer Rechtfakt #1:


    In der Verfassung des Bundeslandes Hessen ist die Todesstrafe noch enthalten.
    Dies hat aber keinen Einfluss auf die Bestrafung von Tätern in Hessen mit dem Tod, da unser Bundesrecht (GG) das Landesrecht (HV) bricht
    und somit die Todesstrafe ein Verstoß gegen das Grundgesetz entspräche.


    (Art. 21 HV, Art. 31 GG, Art. 102 GG)

    Viele Grüße,

    DieFisch

    Verwaltet werden ist sehr einfach. Das Verwalten dagegen nicht.
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  • Unnützer Rechtfakt #3



    Laut §328 StGB Art.1 Abs.1 steht das alleinige Zünden einer atomaren Bombe mit fünf Jahren Haft zu.
    Von den Folgeschäden der Explosion einer Atombombe wird abgesehen.


    (Beispiele der Folgeschäden wären: Luftverunreinigung §325, Bodenverunreinigung §324 a,
    Beschädigung wichtiger Anlagen §318, Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr §315, §315 a-c,
    Mißbrauch ionisiernder Strahlen §309, Freisetzen ionisierender Strahlen §311, Mord §211, Gefährliche Körperverletzung §224,
    Schwere Körperverletzung §226, Körperverletzung mit Todesfolge §227, Quelle: StGB
    Völkermord §6, Verbrechen gegen die Menschlichkeit &7, Quelle: VStGB
    Zudem verstöße der Nutzen einer Atombombe gegen das Internationale Abkommen zur Beseitigung von Massenvernichtungswaffen)


    Was lernen wir daraus? Atombomben sind trotzdem super c:

    Viele Grüße,

    DieFisch

    Verwaltet werden ist sehr einfach. Das Verwalten dagegen nicht.
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  • Ein weiterer Fakt:



    Ein Ladendetektiv ist kein Sonderbürger, sondern lediglich normaler Bürger,
    der die Aufgabe erhalten hat, das Gebäude nach Diebstählen zu sichern.



    Er bedarf sich der vorläufigen Festnahme: (§ 127 StPO)
    Die vorläufige Festnahme dient folgenden Zwecken:
    1. Es soll verhindert werden, dass sich der auf frischer Tat Angetroffene
    der Strafverfolgung entziehen kann.
    2. Die Festnahme soll es auch ermöglichen, die Identität des Angetroffenen
    festzustellen, damit die Strafverfolgung nicht daran scheitert,
    dass der Tatverdächtige unbekannt ist.



    Kaufhausdetektive dürfen den Personalausweis zur Einsicht verlangen,
    um die Identität des mutmaßlichen Diebes festzustellen. Es ist ihnen aber verboten,
    die Person oder deren Taschen nach dem Ausweis oder nach Diebesgut zu durchsuchen.
    Dieses Recht steht nämlich allein der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu, es sei denn,
    dass der Verdächtige dem Detektiv die Durchsuchung gestattet.



    (Dies wäre nämlich ein Eingriff in die Grundrechte des Menschen)