Beschwerde gegen Sir_Niwo

  • Also Grundlos zu bannen kann der typ schon gut das muss ich schon zugeben



    Also ich spiel mit einen freund auf den Server only waterworld und ich werde gebannt auf Grund gohsting weil er meinte das mein freund gegohstet hat geiles team mietglied das is so wie ca die Aussage:Ich hab doch ganz genau gesehen das du geschossen hast mit der sniper aus 5km entfärnung


    Name Der Beteiligten : (Namen Unbekannt)
    Zeugen: Mein Freund :Der elastische Hosenbund
    Leider keine aufnahmen oder sontiges
    Uhrzeit: 2:08 Uhr


    Ich kann ja die drei tage abwarten aber ich finde es immer voll dumm wenn leute mit rechte die rechte ausnutzen und sich dann anscheinend cool vorkommen oder was auch immer! :)

  • Hallo erstmal,


    ich nehme hier direkt kurz Stellung. So einfach, wie du es beschrieben hast, war meine Aussage nicht. Ich habe euch über mehrere Runden beobachtet und dein Verhalten gegenüber bestimmten Spielern, die zu der Runde Traitor waren, war relativ auffällig. Der eindeutige Beweis kam jedoch, als Beltrin deinen Freund, den elastischen Hosenbund, unauffällig getötet hat. Direkt als dieser gestorben ist, hattest du Beltrin permanent im Visier und wolltest ihn immer wieder mit lächerlichen Gründen KoS setzen. Nach der Runde habe ich dich darauf angesprochen und wir haben eine Weile diskutiert, währenddessen kamen von dir ungefähre Aussagen wie "Ab jetzt ghosten wir nicht mehr." und "Mal schauen, ob wir es später wieder machen." Dies war meiner Meinung nach schon ein halbes Geständnis, ich habe jedoch noch versucht, ein richtiges Geständnis von dir zu bekommen, mit der Kulanz, dass bei einer Beichte die Strafe dezent gemindert wird. Dies wolltest du nicht eingehen, im Gegenteil, du wurdest sogar beleidigend und provokant. Dies können auch einige Zeugen bestätigen.

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  • Desweiteren kann man hier noch hinzufügen, dass ihr beide bereits 2 mal wegen teaming und ghosting gebannt wart, sodass die 3 Tage wirklich extrem nett ausgefallen sind. Da hättet ihr mit deutlich mehr rechnen können.
    Ich traue Sir_Niwo schon zu, solche Situationen richtig zu deuten.
    MfG vinzenzr

  • Hallo,


    Ich bin ebenfalls Zeuge von dem Ghosting und dem Ban geworden , und kann nur bestätigen ,dass @Sir_Niwo hier die Wahrheit sagt. Hinzufügen möchte ich noch ,dass Blaubarschbube ebenfalls nachdem SirNiwo ihn auf das Ghosting angesprochen hat , gesagt hat , dass er Beltrin "extra" nicht getötet hat. (der genaue Wortlaut ist mir leider entfallen) Daraus lässt sich wiederum schließen ,dass er eben Informationen von der elastische Hosenbund über dessen Mörder erhalten hat. Außerdem möchte ich anmerken , wie ignorant @Blaubarschbube reagiert hat ,als Niwo, ich und Free Hugs versucht haben , diese Sache zu klären. Er wollte es nicht nur nicht zugeben , was er bis zu diesem Punkt eigentlich ausversehen schon getan hat, sondern er bezichtigte Niwo auch die ganze Zeit als Lügner und reagierte sehr abwertend auf weitere Kommunikationsversuche.


    Fazit:
    Ban war gerechtfertigt.

  • Wie oben bereits genannt war ich zufällig zum Zeitpunkt des Geschehens ebenfalls online und habe "Blaubarschbube" incl. seinen Freund "der elastische Hosenbund" auf Ghosting getestetet.


    Dabei wurde es extrem auffällig, dass er, nach einem unauffälligen Sniper Kill gegen seinen Kollegen, direkt auf mich aufmerksam wurde und ohne Unterlass auf mich gezielt hat.
    Der Rest ist ja bereits bekannt und ich kann das geschilderte Geschehen von @Sir_Niwo so zu 100% bestätigen.


    Mfg,
    Beltrin



    Mit freundlichsten Grüßen,

    Beltrin


    Ltd. Operator der Instinkt Server

    Einmal editiert, zuletzt von Beltrin ()


  • Urteilsverkündung im Fall Blaubarschbube gegen Sir_Niwo
    15.10.2017


    Sehr geehrte Community,
    das Teamoffice ist zu folgendem Urteil gekommen:

    • Die Beschwerde wird abgelehnt,
    • Der Bann wird aufgrund der dreisten Anschuldigungen auf 7 Tage verlängert.


    Ihr wurdet für den Grund "Ghosting" gebannt,
    dieser Grund klingt aufgrund der vorherigen Bans plausibel.
    Es konnte von euch kein Beweiß vorgelegt werden der dieser Sanktion widerspricht.



    Informationsmitteilung:
    Gegen dieses Urteil kann eine Revision eingereicht werden,
    der Beschwerdeersteller hat hierfür einen Zeitraum von 48 Stunden.
    Eine Revision ist nur dann zulässig, sofern

    • ernsthafte Zweifel an dem Urteil bestehen, oder
    • Beweise vorhanden sind die zuvor nicht genannt wurden.


    Mit freundlichen Grüßen


    i. A. DreameR
    Vertretung des Teamoffice